Rechtliches
Stand: 20. August 2026
Cookie-Richtlinie
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Ohne Einwilligung
Technisch notwendige Einträge
| Name | Art | Zweck | Speicherdauer |
|---|---|---|---|
| bmtr_consent | Cookie, Erstanbieter | Speichert Ihre Entscheidung über die Cookie-Kategorien, damit Sie nicht bei jedem Besuch erneut gefragt werden. Der Wert enthält ausschließlich die Entscheidung selbst — keine Kennnummer, mit der Sie wiedererkannt werden könnten. | 365 Tage |
| bmtr-sandhausen-session | Cookie, Erstanbieter | Ordnet Ihren Aufruf einer Sitzung zu. Nötig für das Kontaktformular und die Anmeldung am Mitgliederbereich. | 120 Minuten nach der letzten Aktivität |
| XSRF-TOKEN | Cookie, Erstanbieter | Schützt Formulare davor, von fremden Seiten aus in Ihrem Namen abgeschickt zu werden (CSRF-Schutz). | 120 Minuten |
| remember_web_… | Cookie, Erstanbieter | Hält Sie im Mitgliederbereich über das Sitzungsende hinaus angemeldet. Wird nur gesetzt, wenn Sie bei der Anmeldung „Angemeldet bleiben“ ankreuzen; die Abmeldung löscht es. | 5 Jahre |
| bmtr.consent.zurueckgestellt | Sitzungsspeicher (sessionStorage) | Merkt sich, dass Sie den Cookie-Hinweis mit der Esc-Taste zurückgestellt haben, damit er in dieser Sitzung nicht erneut erscheint. Es ist kein Cookie und wird nicht an den Server gesendet. | bis zum Schließen des Browser-Tabs |
Nur mit Einwilligung
Externe Medien
| Name | Art | Zweck | Speicherdauer |
|---|---|---|---|
| Cookies von Google Maps | Cookies und vergleichbare Techniken, Drittanbieter | Werden von Google gesetzt, sobald Sie die Anfahrtskarte auf der Kontaktseite laden. Ohne Ihre Einwilligung in die Kategorie „Externe Medien“ wird die Karte nicht eingebunden und Google erhält keine Daten. | von Google bestimmt, siehe Datenschutzhinweise von Google |
Erläuterungen
Wann wir fragen und wann nicht
Für technisch notwendige Cookies fragen wir nicht: Ohne sie wären die von Ihnen aufgerufenen Funktionen nicht möglich, weshalb § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG hier keine Einwilligung verlangt. Sie dienen ausschließlich dem Betrieb der Seite und nicht dazu, Sie über Besuche hinweg wiederzuerkennen.
Für alles andere fragen wir vorher — im Fall dieser Seite betrifft das ausschließlich die Anfahrtskarte von Google Maps. Rechtsgrundlage ist dann Ihre Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TDDDG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Solange Sie nicht zugestimmt haben, wird die Karte nicht eingebunden und es geht keine einzige Anfrage an Google.
Werkzeuge zur Reichweitenmessung, Werbenetzwerke, Schaltflächen sozialer Netzwerke oder von fremden Servern geladene Schriftarten setzen wir nicht ein. Deshalb gibt es hier auch keine Kategorien „Statistik“ oder „Marketing“ — eine Kategorie ohne Dienst dahinter wäre eine Attrappe.
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